Adressauskunft aus dem Einwohnerregister
Nach Massgabe des Gesetzes über das Einwohnermeldewesen § 21 Abs. 3 und des Gesetzes über die Öffentlichkeit der Verwaltung und des Datenschutzes §12 darf das Einwohneramt der Gemeinde Lauerz begrenzt Auskunft über Daten von Einwohnern geben. Dritten und Privatpersonen werden keine telefonischen Auskünfte erteilt, bitte stellen Sie Ihre Anfrage in schriftlicher Form - zum Beispiel über E-Mail vom Einwohneramt - Es wird ein Interessennachweis verlangt (Grund der Anfrage) - Die Auskunft wird per E-Mail verschickt. Die Gebühr beträgt Fr. 10.-- plus Porto bei Briefversand. Die Datensperre gemäss § 13 des Datenschutzgesetzes bleibt vorbehalten.