Für die Ausstellung eines Handlungsfähigkeitszeugnis ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Innerschwyz zuständig.
Das zuständige Amt für Kindes- und
Erwachsenenschutz wird Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, welche sich
auf Volljährigkeit und allfällige Einschränkungen der Handlungsfähigkeit
durch Massnahmen des Erwachsenenschutzrechts bezieht. Die
Urteilsfähigkeit ist nicht Gegenstand der Bescheinigung. Die Gebühr für
die Bescheinigung beträgt CHF 35.00 und wird separat in Rechnung
gestellt.
Das Bestellformular finden Sie hier.