Transparenzgesetz

Seit 01. Juli 2022 gilt das Transparenzgesetz. Die Finanzierung von Wahl und Abstimmungskampagnen, die Parteifinanzierung und die Interessensbindung von kandidierenden Personen müssen offengelegt werden.

Seit 1. Juli 2022 müssen die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen
(§ 3 Transparenzgesetz), die Parteifinanzierung (§ 4 Transparenzgesetz) und die Interessenbindungen von kandidierenden Personen bzw. der gewählten Mandatsträgerinnen und Träger (§§ 7 ff Transparenzgesetz) offengelegt werden.Transparenz in der kantonalen Politikfinanzierung - Ein Leitfaden

Die offengelegten Angaben müssen in einem öffentlichen Register geführt und auf einer offiziellen Internetseite veröffentlicht werden (§ 12Transparenzgesetz) Die veröffentlichten Finanzierungen und Interessenbindungen