Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Für Beglaubigungen von Unterschriften und Schriftstücken ist der Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreter/in zuständig.
Beglaubigung von Unterschriften
- Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich beim Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreter/in vorzusprechen.
- Sie muss sich mit einem gültigen amtlichen Dokument auszuweisen. (ID / Reisepass / Ausländerausweis)
- Die zu beglaubigende Unterschrift ist erst in Gegenwart des Gemeindeschreibers oder dessen Stellvertreter/in zu unterzeichnen.
- Beglaubigung einer Unterschrift: CHF 25.00
Jede weitere Unterschrift auf dem gleichen Aktenstück: CHF 10.00
Beglaubigung von Fotokopien
- Bitte bringen Sie das Original-Dokument mit.
- Das zu beglaubigende Dokument wird von der Beglaubigungsperson kopiert (Kopien eines selbst kopierten Dokumentes werden nicht beglaubigt).
- Beglaubigung von Fotokopien: CHF 10.00 pro Seite