Beglaubigung von Unterschriften oder Fotokopien

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Für Beglaubigungen von Unterschriften und Schriftstücken ist der Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreter/in zuständig.

Beglaubigung von Unterschriften

  • Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich beim Gemeindeschreiber oder dessen Stellvertreter/in vorzusprechen.
  • Sie muss sich mit einem gültigen amtlichen Dokument auszuweisen. (ID / Reisepass / Ausländerausweis)
  • Die zu beglaubigende Unterschrift ist erst in Gegenwart des Gemeindeschreibers oder dessen Stellvertreter/in zu unterzeichnen.
  • Beglaubigung einer Unterschrift: CHF 25.00
    Jede weitere Unterschrift auf dem gleichen Aktenstück: CHF 10.00

Beglaubigung von Fotokopien

  • Bitte bringen Sie das Original-Dokument mit.
  • Das zu beglaubigende Dokument wird von der Beglaubigungsperson kopiert (Kopien eines selbst kopierten Dokumentes werden nicht beglaubigt).
  • Beglaubigung von Fotokopien: CHF 10.00 pro Seite