Einbürgerung und Bürgerrecht

Bei den Einbürgerungen wird zwischen dem ordentlichen und dem erleichterten Einbürgerungsverfahren unterschieden. Für das ordentliche Einbürgerungsverfahren, mit dem Ziel, das Bürgerrecht der Gemeinde Lauerz zu erwerben, ist die Gemeindekanzlei Lauerz Ihre erste Anlaufstelle.

Ordentliche Einbürgerung

Die ordentliche Einbürgerung setzt voraus, dass die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller einen Aufenthalt von insgesamt zehn Jahren in der Schweiz nachweisen (die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr wird doppelt gezählt) kann, im Besitz der Niederlassungsbewilligung C ist und einen ununterbrochenen Wohnsitz von mindestens fünf Jahren in der Gemeinde Lauerz hat. Weitere Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung sind ausreichende Deutschkenntnisse, ein tadelloser Leumund, geordnete finanzielle Verhältnisse und gesellschaftliche und politische Grundkenntnisse über die Schweiz, den Kanton Schwyz und die Gemeinde Lauerz.

Möchten Sie sich im ordentlichen Einbürgerungsverfahren einbürgern lassen, so bitten wir Sie, als Erstes mit uns einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren, an welchem wir Sie über den Ablauf informieren und die entsprechenden Formulare abgeben.

Die ausgefüllten Formulare sind sodann bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen. Nach der formellen Prüfung durch das Einbürgerungssekretariat der Gemeinde Lauerz erfolgt die Publikation im Amtsblatt und die persönliche Anhörung vor der Einbürgerungskommission Lauerz. Wenn alle Voraussetzung erfüllt sind, stellt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung einen entsprechenden Antrag zur Einbürgerung. Bei einem positiven Entscheid und der damit verbundenen Erteilung des Gemeindebürgerrechts stellt die Gemeinde die Einbürgerungsakten dem Departement des Innern zur weiteren Bearbeitung zu.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt ordentliche Einbürgerung und auf der Internetseite des Kantons Schwyz.


Der Bund kurz erklärt hilft dabei, sich auf die Gesellschaft & Politik Prüfung vorzubereiten. Ebenso empfiehlt sich die Staatskundebroschüre ECHO. Die Kurs- und Prüfungsdaten finden Sie auf der Homepage des BBZ Pfäffikon.

Erleichterte Einbürgerung

Die erleichterte Einbürgerung gilt für Ausländerinnen und Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet ist. Die Schweizer Ehefrau bzw. der Schweizer Ehemann muss bereits vor der Heirat im Besitz der schweizerischen Staatsbürgerschaft gewesen sein. Weiter können staatenlose Kinder, Kinder unter 22 Jahren eines eingebürgerten Elternteils oder Personen der dritten Ausländergeneration vom erleichterten Einbürgerungsverfahren profitieren. Für die gesamte Durchführung des erleichterten Einbürgerungsverfahren ist das Staatssekretariat für Migration SEM zuständig.