Hinterlegung von Testamenten, Ehe- und / oder Erbverträgen

Bei der Gemeindekanzlei können Sie Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge) hinterlegen. Diese werden aufbewahrt und nach Kenntnisnahme eines Todesfalls an das Bezirksgericht Schwyz, Erbschaftskanzlei, zur Eröffnung weitergeleitet. Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt CHF 40.00.

Verfügungen von Todes wegen können beim Einwohneramt abgegeben oder per eingeschriebener Post eingereicht werden.

Informationen zu Erbschaftsangelegenheiten (z.B. Inventarisation, Erbbescheinigung, Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen) erhalten Sie bei der Erbschaftskanzlei Bezirk Schwyz Link.


Preis CHF 40.00