Der erste Schritt zum Hundehalter
Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen sich als
erstes bei der Gemeinde melden. Die Gemeinde erfasst die Personalien des
Hundehalters in der Amicus-Datenbank (Nationale Datenbank für Hunde).
Personen, welche bereits einen korrekt registrierten Hund halten oder
gehalten haben, können die Benutzerdaten (Personen-ID) selber in der
Amicus-Datenbank nachschauen oder bei der Gemeinde nachfragen. Erst wenn
eine Person in der Amicus-Datenbank erfasst ist, kann ein Hund auf sie
registriert werden.
Registrierung der Hunde
In der Schweiz müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in
jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Hundehalter, bei dem der
Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die
Implantierung des Mikrochips sowie die Registrierung des Hundes in der
Amicus-Datenbank müssen durch einen Tierarzt vorgenommen werden.
Import von Hunden
Führt eine Person einen Hund in die Schweiz ein, so muss sie innerhalb
von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt
überprüfen lassen. Nur Tierärzte Können importierte Hunde in der Amicus-Datenbank erfassen. Davon ausgenommen sind Hunde, die für Ferien oder
einen anderen Kurzaufenthalt vorübergehend eingeführt werden.
Besitzerwechsel
Personen, die einen Hund verkaufen, erwerben oder für länger als drei
Monate abgeben oder übernehmen, müssen dies innerhalb von zehn Tagen in
der Hundedatenbank erfassen. Dazu müssen die Daten aller beteiligten
Personen sowie diejenigen des Hundes vorgängig in der Hundedatenbank
erfasst sein. Mittels eigenen Logins kann sich der Hundehalter
selbstständig unter www.amicus.ch einloggen und die Abgabe bzw.
Übernahme des Hundes erfassen.
Adressänderungen
Namens- und Adressänderungen müssen innerhalb von zehn Tagen der
Gemeinde gemeldet werden, welche die Daten in der Hundedatenbank ändert.
Sie können nicht durch den Hundehalter selber erfasst werden.
Tod des Hundes
Das Todesdatum kann auf Amicus selber erfasst werden. Die Gemeinde oder
der Tierarzt kann das Todesdatum auch eintragen, bitte melden sie
allfällige Mutationen innerhalb von 10 Tagen.
Bezahlung der Hundesteuer
Alle Hundehalter erhalten von der Gemeindekasse alljährlich im Verlaufe
des Januars eine Rechnung für die Bezahlung der fälligen Hundesteuer.
Als Grundlage für die Rechnungstellung dient die zentrale
Amicus-Datenbank, in welcher alle in der Gemeinde gehaltenen
Hunde und deren Halter registriert sind.
für einen Nutzhund (Zug- und Treibhunde in der Landwirtschaft sowie Jagdhunde, deren Halter im Vorjahr ein Jagdpatent gelöst hatten) |
Fr. 20.00 |
für einen Privathund | Fr. 50.00 |
für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt | Fr. 150.00 |
Hundedatenbank Amicus https://www.amicus.ch/Account/Login