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eBau, Baugesuche elektronisch einreichen
Ab dem 1. Mai 2019 müssen Baugesuche elektronisch eingereicht werden.
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Hochbau
Ihre Anlaufstelle rund um Ihr Bauprojekt.
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Tiefbau
Verantwortungsvoller Umgang mit unseren Infrastrukturbauten!
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Verfahren
Das kantonale Planungs- und Baugesetz sieht folgende Verfahren zur Behandlung von Baugesuchen vor: Ordentliches Verfahren (Normalfall, Ablauf siehe untenstehend), Vereinfachtes Verfahren (Kleinere Vorhaben oder Änderungen bewilligter Vorhaben, ohne Auflage und Publikation), Meldeverfahren (Geringfügige Bauvorhaben)
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Rechtsgrundlagen Bauwesen
Bauten und Anlagen dürfen nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Damit eine Bewilligung erteilt werden kann, ist bei der Gemeinde ein Baugesuch einzureichen.
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Adressliste Werkleitungen
Auf der Adressliste sind alle Werkleitungseigentümer aufgeführt. Wenn Sie als Planer oder Bauherr Werkleitungspläne vom Ihrem Grundstück benötigen, bitten wir Sie, direkt mit dem Werkleitungseigentümer in Kontakt zu treten. Bei Fragen oder Unklarheiten hilft Ihnen das Bauamt gerne weiter.
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Teilrevision Nutzungsplanung
Die letzte Überarbeitung der Raum- und Zonenordnung fand in Lauerz 1999 statt. Aktuell läuft ein Projekt, welches in drei Schritten die veränderten gesetzliche Vorgaben von Bund und Kanton umsetzten soll.