Hier finden Sie die für eine Gesuchstellung zum Abbrennen von Feuerwerk notwendigen Informationen.
Für die Erteilung einer Bewilligung muss ein schriftliches Gesuch bei der Gemeindeverwaltung zuhanden der Betriebskommission eingereicht werden. Die für die Bewilligung notwendigen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt.