Arbeitslosigkeit

Falls Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos sind wenden Sie sich bitte direkt an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Goldau.

Wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie sich beim RAV anmelden. Dies muss spätestens am ersten Werktag nach Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses persönlich beim RAV erfolgen.

Am Schalter des RAV erhalten Sie die notwendigen Anmelde- und Arbeitsbemühungsformulare sowie eine Checkliste der Unterlagen, die Sie für die definitive Anmeldung mitbringen müssen (AHV-Ausweise, Kündigung, Arbeitsvertrag, etc). Vom RAV erhalten Sie dann die Einladung für das periodische Vermittlungs- und Kontrollgespräch.

Nach der Anmeldung beim RAV können sich Stellensuchende im Job-Room mit Klick auf den roten Button «Login/Registrierung» für ein Benutzerkonto registrieren und damit auf zahlreiche weitere eServices zurückgreifen:

  • Online-Einreichung des Formulars «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen»
  • Online-Einreichung des Formulars «Angaben der versicherten Person»
  • Einrichten eines Job-Alerts

Beachten Sie bitte, dass sie auf jeden Fall bereits während der Kündigungsfrist Arbeitsbemühungen nachweisen müssen. Unterlassen sie dies können Einstelltage verfügt werden was zu einer tieferen Auszahlung führen könnte..

Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Goldau