Ordentliche Einbürgerung

Als Schweizer Bürgerin und als Schweizer Bürger können Sie das Bürgerrecht der Gemeinde Lauerz erwerben, wenn Sie seit mindestens 5 Jahren in der Gemeinde wohnhaft sind.

Schweizer Bürger

Das Gesuchsformular können Sie am Schalter der Gemeinderatskanzlei beziehen. Reichen Sie dieses zusammen mit einem Motivationsschreiben der Gemeinderatskanzlei zuhanden der Einbürgerungskommission Lauerz ein. Ein Ausschuss der der Einbürgerungskommission freut sich darauf, Sie kennenzulernen.

Ausländische Staatsangehörige
Sind Sie eine ausländische Staatsangehörige oder ein ausländischer Staatsangehöriger, hängt der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir beraten Sie gerne individuell nach telefonischer Voranmeldung auf der Gemeindekanzlei.

Bitte bringen Sie einen Personalausweis mit. Am Verfahren sind die Einbürgerungskommission der Gemeinde Lauerz, das Departement des Innern des Kantons Schwyz, Abteilung Bürgerrecht, sowie das Bundesamt für Migration in Bern beteiligt.


Einbürgerung Merkblatt Lauerz


Gebührentarif für das ordentliche Einbürgerungsverfahren.pdf